9. Juni 2026
Die neue Gesetzgebung zu gleichem Lohn, die am 7. Juni 2026 in Kraft tritt, stellt für Arbeitgeber eine wesentliche Verlagerung von der rein passiven Einhaltung von Anti-Diskriminierungsregeln hin zu einer aktiven Verpflichtung dar, Lohngerechtigkeit nachzuweisen. Da die aktuelle Gesetzgebung den Arbeitnehmern bisher keine ausreichenden Instrumente zur Überprüfung ihrer Rechte bot, führt der Staat ein umfassendes Transparenzsystem ein, das eine präzise interne Prozessgestaltung, eine Kategorisierung von Arbeitsplätzen nach ihrem Wert und eine regelmäßige Berichterstattung erfordert. Für Unternehmen bedeutet dies die zwingende Überarbeitung nicht nur der Gehaltsabrechnungen, sondern auch der gesamten Personalakte und der Einstellungsprozesse, um das Risiko hoher Sanktionen und der Beweislastumkehr zu vermeiden.
Zum Abschluss noch eine wichtige Information, die für viele entscheidend sein könnte. Der Gesetzgeber hat dieses Mal nichts dem Zufall überlassen und die Differenz in der Vergütung wird nicht vom Lohn, sondern von der Entlohnung abgeleitet. Die Entlohnung umfasst den Grundlohn, den Mindestlohn, aber auch zusätzliche Komponenten, die der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen gewährt. Es wird daher nicht möglich sein, nach außen hin vorzugeben, dass Mitarbeiter der gleichen Kategorie das gleiche Bruttogehalt haben und Unterschiede durch zusätzliche Komponenten zu verschleiern. Die Sanktionen sind hoch und gerade deshalb ist ein gut etabliertes Vergütungssystem erforderlich. Vergessen Sie nicht, dass das System unnachgiebig ist: umgekehrte Beweislast, Nachzahlung der Differenz in der Entlohnung und Sanktionen.
| Arbeitskategorisierung | Haben Sie Mitarbeiter nach dem Wert ihrer Arbeit kategorisiert und nicht nur nach ihrer Berufsbezeichnung? |
| Gehaltsstruktur: | Sind Ihre Gehaltskriterien (Komplexität, Verantwortung etc.) schriftlich und geschlechtsneutral festgelegt? |
| Einstellungsprüfung | Enthalten Ihre Anzeigen ein Einstiegsgehalt und sind sie geschlechtsneutral? |
| HR-Vorbereitung: | Sind die Personalverantwortlichen geschult, dass sie nicht nach dem vorherigen Gehalt fragen dürfen? |
| Vertragsüberprüfung | Haben Sie die ungültigen Klauseln zur Gehaltsverschwiegenheit aus den Arbeitsverträgen entfernt? |
| Transparenz | Haben Sie einen internen Prozess eingerichtet, um schriftliche Anfragen von Mitarbeitern nach Gehaltsdaten innerhalb von 2 Monaten zu beantworten? |
| Berichterstattung | Wissen Sie, wann genau Sie Ihren ersten Bericht gemäß der Anzahl Ihrer Mitarbeiter beim Ministerium einreichen? |