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Partnerregister
öffentlichen Sektor

Partnerregister
öffentlichen Sektor

Gemäß dem Gesetz Nr. 315/2016 Slg. über das Register der Partner des öffentlichen Sektors gilt eine juristische oder natürliche Person, die Finanzmittel aus dem Staatshaushalt, aus dem Haushalt einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder aus dem Haushalt einer Gemeinde erhalten möchte, als sogenannter Partner des öffentlichen Sektors und muss sich verpflichtend in das Register der Partner des öffentlichen Sektors eintragen lassen.

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Dienstleistungen für die sogenannte berechtigte Person an, die berechtigt ist, die Eintragung eines Public Sector Partners in das Register der Public Sector Partner vorzunehmen.

Im Jahr 2026 hat unsere Anwaltskanzlei über 220 Mandanten im Register der Partner des öffentlichen Sektors registriert.