Im Bereich des Luftrecht haben wir umfassende, fast 20-jährige Erfahrungen. Angefangen bei der Gründung einer Fluggesellschaft, über die Erbringung von Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem normalen Betrieb einer Fluggesellschaft.
Unsere umfassende Rechtsberatung erstreckt sich auch auf Flugzeugleasingverträge, Kaufverträge, Novationen bestehender Rechtsverhältnisse, Flugzeugregistrierungen usw. Diese Rechtsberatung erbringen wir vor allem für ausländische Mandanten, darunter ausländische Leasinggesellschaften und internationale Banken.