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Eine neue Ära der Lohngerechtigkeit: Was sie bringt
Gleichstellungsgesetz

22. Mai 2026

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Ab dem 7. Juni 2026 tritt das bahnbrechende Gesetz Nr. 76/2026 G. Bl. über die gleiche Vergütung von Männern und Frauen in Kraft, welches Ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich stärkt. Obwohl Lohndiskriminierung auch bisher verboten war, weist die Slowakei, insbesondere aufgrund geringer Transparenz, seit langem einen der größten Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in der EU auf. Die neue Gesetzgebung ändert dies und gibt Ihnen konkrete Instrumente an die Hand, um zu überprüfen, ob Ihre Arbeit fair bezahlt wird.

Ende des Gehaltsgeheimnisses

Eine der wichtigsten Änderungen ist das vollständige Verbot des Lohngeheimnisses. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mehr daran hindern, Informationen über Ihre eigene Vergütung mit anderen zu teilen. Klauseln in Arbeitsverträgen, die Sie zur Verschwiegenheit über Ihr Gehalt verpflichten, werden ab Juni 2026 ungültig.

Das Recht zu wissen, wie viel die Kollegen verdienen

Als Arbeitnehmer haben Sie nach neuer Regelung das Recht, schriftlich Informationen über die durchschnittliche Vergütung von Kollegen und Kolleginnen, die die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben, anzufordern. Diese Daten muss Ihnen der Arbeitgeber nach Geschlechtern aufgeschlüsselt zur Verfügung stellen. Erstmals werden diese Daten für das Kalenderjahr 2027 verfügbar sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage innerhalb von zwei Monaten zu antworten.

Es geht nicht nur um das Gehalt, sondern um die gesamte „Belohnung“.“

Das Gesetz ersetzt den engen Begriff „Lohn“ durch den breiteren Begriff „Belohnung“. Das Recht auf gleiches Entgelt gilt für:

  • Grundgehalt oder Tarifgehalt.
  • Alle zusätzlichen und variablen Komponenten (Bonusse, Prämien, persönliche Zulagen).
  • Dauerhafte Leistungen und Vorteile, wie Beiträge zu Wohnraum, Verpflegung, ein Firmenwagen für private Zwecke oder Krankheitstage.

Klare Regeln statt Sympathien

Ihr Gehalt darf nicht mehr das Ergebnis einer „Augenzeugenvereinbarung“ oder der Sympathie des Chefs sein. Der Arbeitgeber muss transparente Vergütungsstrukturen einführen, die auf objektiven Faktoren beruhen: Komplexität, Verantwortung, Arbeitsaufwand und Arbeitsbedingungen. Neu müssen auch Ihre Soft Skills, d. h. soziale und kommunikative Fähigkeiten, obligatorisch berücksichtigt werden. Diese Kriterien müssen für Sie leicht zugänglich sein (z. B. im Intranet).

Vorteile bei der Jobsuche

Neue Regeln gelten bereits in der Rekrutierungsphase:

  • Gehalt in der Anzeige: Der Bewerber hat das Recht, das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne noch vor dem Vorstellungsgespräch zu erfahren.
  • Verbot von Gehaltsfragen zum alten Gehalt:> Der zukünftige Arbeitgeber darf Sie nicht fragen, wie viel Sie in Ihrem vorherigen Job verdient haben.
  • Geschlechtsneutrale Angebote: Stellenausschreibungen dürfen sich nicht nur an ein Geschlecht richten (z. B. muss „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“ angegeben werden).
  • Geschlechtsneutrale Angebote: Anzeigen dürfen nicht ausschließlich auf ein Geschlecht ausgerichtet sein (z. B. muss „Anwalt/Anwältin“ angegeben werden).

Was, wenn Sie Ungerechtigkeit entdecken?

Sollte der Vergleich ergeben, dass Sie weniger verdienen als ein Kollege oder eine Kollegin des anderen Geschlechts in derselben Position und der Arbeitgeber dies nicht objektiv begründen kann (z. B. durch Leistung oder Berufserfahrung), haben Sie Anspruch auf finanziellen Schadensersatz. Dieser umfasst die nachträgliche Nachzahlung der Gehaltsdifferenz, den Ersatz für entgangene Chancen, Verzugszinsen sowie den finanziellen Ausgleich für immateriellen Schaden. Im Falle eines Rechtsstreits tritt die umgekehrte Beweislast ein – der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er Sie nicht diskriminiert hat.

Checkliste für Mitarbeiter: Sind Sie bereit für Juni 2026?

  • Prüfen Sie Ihren Vertrag: Enthält er eine Klausel zur Gehaltsverschwiegenheit? Ab dem 07.06.2026 ist diese Bestimmung ungültig.
  • Kennen Sie die Kriterien für Ihr Gehalt? Haben Sie Zugang zu schriftlichen Regeln, nach denen das Unternehmen Ihr Gehalt festlegt und erhöht?
  • Nutzen Sie Ihr Recht auf Information: Bereiten Sie nach 2027 einen schriftlichen Antrag auf Auskunft über das Durchschnittsgehalt Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Kategorie vor.
  • Beobachten Sie die Gesamtvergütung: Vergleichen Sie nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Boni und Zusatzleistungen. Werden diese nach denselben Regeln an Männer und Frauen vergeben?
  • Bewerbung ohne Vergangenheit: Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben, lassen Sie sich nicht dazu drängen, Ihr aktuelles Gehalt preiszugeben. Ihr Arbeitgeber darf diese Frage nicht stellen.
  • Hilfe durch Vertreter: Wenn Sie eine direkte Konfrontation scheuen, können Sie Lohninformationen auch auf anonymere Weise über die Gewerkschaften oder das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte einholen.
  • Rückkehr aus der Elternzeit: Wenn Sie nach dem Mutterschafts- oder Elternurlaub zur Arbeit zurückkehren, haben Sie Anspruch auf die gleichen Gehaltserhöhungen, die in Ihrer Kategorie während Ihrer Abwesenheit stattgefunden haben.